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Erklärung zur Barrierefreiheit

Nachfolgend finden Sie Informationen zur barrierefreien Nutzung der Webseite.

Diese Erklärung gilt für die Webseite www.dashboard-integration.de.

Herausgebende dieser Webseite ist das Statistische Bundesamt, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind als öffentliche Stellen im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bestrebt, die Internetseite und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.

Bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Webseite standen Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Der Webauftritt ist mit den Anforderungen noch nicht durchgehend vereinbar. Es gibt Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Die Realisierung einer umfänglichen Barrierefreiheit erfolgt sukzessive im Rahmen der Weiterentwicklung des Dashboard Deutschland.

Diese Erklärung wurde am 11.12.2020 erstellt und am 26.11.2024 aktualisiert.

Barrieren melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Seite www.dashboard-integration.de

Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Gerne können Sie uns per E-Mail unter Angabe Ihres Namens und dem Stichwort Dashboard Deutschland kontaktieren:

E-Mail: barrierefrei@destatis.de

Schlichtungsverfahren

Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Aufgabe der Schlichtungsstelle BBG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.